Aktuelles
e-Rezepte ab 01.01.2024
Seit 01.01.2024 ist das e-Rezept zum Standard geworden. Das bedeutet, Sie können nach der ärztlichen Verschreibung eines Medikaments mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte ("Krankenkassenkarte") direkt zur Apotheke Ihrer Wahl gehen und das Rezept einlösen.
Diese Neuerung gilt aktuell aber nur für gesetzlich versicherte Patienten und nicht für Privatpatienten.
Privatpatienten erhalten vorerst noch "Papierrezepte".
Auch BTM-Rezepte (Medikamente, die unter das Betäubungsmittelrecht fallen) werden vorerst weiter als "Papierrezept" ausgestellt.
Hinweis: Um e-Rezepte ausstellen zu können, müssen wir auch weiterhin Ihre "Krankenkassenkarte" einmalig pro Quartal einlesen.
In der aktuellen Umstellungsphase wird jedoch das erste Rezept im Quartal noch in Papierform erstellt. Folgerezept sind dann als e-Rezepte möglich.